Ziviltechniker- und Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Hannes Christian Knaus
Samstag, 20.04.2024

Betroffenenrechte

Nach der DSGVO haben die Betroffenen:

  • Ein Auskunftsrecht (Art. 15)
  • Ein Recht auf Berichtigung (Art. 16)
  • Ein Recht auf Löschung (Art. 17)
  • Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
  • Ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Ein Recht auf Widerspruch (Art. 21)

Begehren sind grundsätzlich in schriftlicher Form inkl. näherer Angaben und Legitimationsnachweis per E-Mail oder postalisch an die genannten Kontaktdaten zu stellen.

zt-Büro holz bau technik
Dipl. Ing. Hannes Christian Knaus
Stiegengasse 1/3
9300 St. Veit a.d. Glan

Emailknaus@holz-bau-technik.at

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind kontaktieren Sie uns bitte.
Sie können sich ebenfalls bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).

Staatlich geprüfter und beeideter Ziviltechniker. Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Kärnten und Steiermark.
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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Holz:
  • Terrassen und Stegbeläge in Holz
  • Streusalzsilos in Holzbauweise
  • Holzschädlinge
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Gründungsmitglied der Interessengemeinschaft Passivhaus Kärnten
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Mitglied Verband Holzwirte Österreichs
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