Ziviltechniker- und Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Hannes Christian Knaus
Freitag, 29.03.2024

Frei bewitterte Lärchenkonstruktion

Holzschaden durch Bewitterung - Lärchenkonstruktion

Massive Braunfäule an einer freibewitterten Lärchenholzkonstruktion.

Zerstörung durch Baumfäule

Lärchenkonstruktion- Holzschaden durch Bewitterung

Tragende Holzteile von freibewitterten Konstruktionen müssen entweder so abgedeckt werden, dass Feuchtigkeit nicht auf Dauer das Holz schädigen kann, oder es muss mit Hilfe von Fungiziden das Holz gegen Fäulnis geschützt werden. Bei ungeschützten Holzkonstruktionen, auch in Lärchenholz, beschränkt sich die Lebensdauer je nach Bewitterung auf 5 bis 20 Jahre.
Im speziellen Fall ist die Holzverbindung ungünstig ausgeführt worden, Niederschlagswasser kann nicht problemlos abrinnen, sondern dringt in die Holzverbindung ein. Waagrechte Holzteile sollten unbedingt abgeschrägt werden um ein Abfließen von Wasser leichter zu ermöglichen.

Staatlich geprüfter und beeideter Ziviltechniker. Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Kärnten und Steiermark.
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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Holz:
  • Terrassen und Stegbeläge in Holz
  • Streusalzsilos in Holzbauweise
  • Holzschädlinge
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