Holzschäden
Von unserem Büro werden von Herrn Dipl.-Ing. Knaus als gerichtlich beeidetem und zertifiziertem Sachverständigen folgende Fachgebiete abgedeckt:
39.25 Terrassen und Stegbeläge in Holz
39.40 Streusalzsilos in Holzbauweise
39.60 Holzschädlinge
Die Tätigkeit des Sachverständigen setzt sich aus der Besichtigung (Befundaufnahme), dem Gutachten und, wenn es gewünscht oder erforderlich ist, aus der Erarbeitung eines Sanierungsvorschlages zusammen.
Der Sachverständige dokumentiert den Schaden und ermittelt Schadensausmaß sowie Schadensursache. Durch adäquate Sanierungsvorschläge und eine umfassende Kostenanalyse kann er zu einer effektiven und fachgerechten Behebung eines Schadens beitragen.
Die unabhängige und objektive Fachmeinung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen kann auch bei strittigen Gewährleistungsansprüchen zu einer raschen und für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung führen. Daher macht es auch Sinn, die Dienste eines Sachverständigen schon in Anspruch zu nehmen bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, denn aufgrund seiner Fachkompetenz kann der Sachverständige auch als Vermittler fungieren.